Mietwagen Mallorca | HIPER RENT A CAR verurteilt | Verbraucherschutz

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Die Mietwagenfirma HIPER RENT A CAR ist von einem Schiedsgericht in Palma wegen des Verstoßes gegen das Verbraucherschutzgesetz verurteilt worden. Ein Verbraucher hatte 2015 einen Mietwagen über SUNNY CARS im Internet gebucht. Laut Unterlagen sollte der Verbraucher das Fahrzeug am Flughafen in Palma über den lokalen Autovermieter HIPER RENT A CAR entgegennehmen. Dabei ließ HIPER RENT A CAR den Verbraucher nochmals einen Vertrag mit unterschiedlichen Klauseln unterschreiben.

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Verbraucher reicht Klage gegen HIPER RENT A CAR ein

Im September 2015 hatte der Verbraucher bei der zuständigen Verbraucherschutz-Behörde, Conselleria de Territori, Energia i Mobilitat, in Palma Klage gegen HIPER RENT A CAR eingereicht. Dem Verbraucher wurde der Kautionsbetrag von HIPER RENT A CAR abgebucht, obwohl mit SUNNY CARS eine Vollkaskoversicherung mit Recht auf Rückzahlung der Kaution abgeschlossen wurde. SUNNY CARS weigerte sich den Betrag zu erstatten und bezog sich dabei auf HIPER RENT A CAR. Diese behaupteten, dass eine vertragliche Nichterfüllung ihrer AGB vorliegen würde.

Bei Abholung des Mietwagens getäuscht?

Bei der Abholung des Mietwagens ließ HIPER RENT A CAR den Verbraucher einen Mietvertrag unterscheiben, der unterschiedliche Klauseln enthielt als die, die bereits mit dem Vertrag und der Vollkaskoversicherung mit Recht auf Rückzahlung der Kaution, online mit SUNNY CARS, abgeschlossen wurden. Der Verbraucher wurde offenbar getäuscht, da er den Vertrag unterschrieb, in der Annahme er würde das Entgegennehmen des Fahrzeugs, sowie die Vereinbarung über das Benzin bestätigen. Bei Prozess gab HIPER RENT A CAR ausdrücklich zu, dass der Verbraucher keine vertragliche Nichterfüllung bezüglich der AGB begangen hat und forderte nun, dass SUNNY CARS dem Verbraucher den Kautionsbetrag zurückzahlen solle.

Urteil des Verbraucherschutzes in Palma

Mit dem Urteil des Schiedsgerichts Junta Arbitral del Transporte de Mallorca vom 15. Juni 2016 wurde HIPER RENT A CAR dazu verurteilt, dem Verbraucher die Gesamtsumme der abgebuchten Kaution zurückzuerstatten und beschloss, dass die Vorgehensweise von HIPER RENT A CAR als verbraucherschutzwidrig anzusehen ist.