Keine Tour ohne Risiko – Wie Tourenführer ihre Haftungsrisiken verringern können

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Wanderungen, Bergwanderungen und Klettersteigtouren bergen Risiken. Diese Risiken kann der Veranstalter dem Teilnehmer nicht vollständig abnehmen. Tourenführer wie Bergführer, Wanderleiter und Reiseleiter tragen eine große Verantwortung für die Gruppe. Sie sollten eine Tour so vorbereiten, dass eine über das allgemeine Risiko hinausgehende Gefährdung ausgeschlossen ist. Wie weit das allgemeine Risiko des Teilnehmers geht, und wo die Organisationspflicht des Veranstalters beginnt, kann letztlich nur im Einzelfall ermittelt werden. Dennoch lassen sich die Haftungsrisiken deutlich verringern, wenn der Veranstalter folgende Aspekte beachtet:

Gruppengröße

Für die Anzahl der Teilnehmer pro Tourenführer gibt es Richtwerte, die eingehalten werden sollten, um die Sicherheit jedes einzelnen Teilnehmers sowie der ganzen Gruppe zu gewährleisten. Die Gruppengrößen sind in Zusammenarbeit mit dem DAV, den Bundeslehrteams der Naturfreunde Deutschlands sowie mit Versicherungsträgern abgestimmt worden. Größere Gruppen könne man nach Erfahrung dieser Verbände nicht mehr verantwortlich führen, auch nicht im leichten Gelände. „Man hat ganz einfach den Überblick nicht mehr über jeden Einzelnen.“, so Samuel Lehmberg von der Bundesgeschäftsstelle der Naturfreunde Deutschlands.

Bei Wanderungen im Flachland liegen die Richtwerte pro Tourenführer bei 10-15 Teilnehmern, bei Bergwanderungen bei 6-8 Teilnehmern, und bei Klettersteigtouren werden 4-5 Teilnehmer pro Tourenführer empfohlen.

Transparenz der Ausschreibung

Der Teilnehmer muss wissen, was auf ihn zukommt. Deshalb sollten sowohl die Art, als auch die Gefahrenpotenziale der geplanten Tour konkret beschrieben werden. Ebenso die erforderlichen Fähigkeiten. Das reicht von ganz konkreten Seil- und Sicherungstechniken bis zur Mindestkondition. Zudem müssen die benötigte Ausrüstung beschrieben sowie Ort und zeitlicher Umfang klar sein, z.B. die reine Gehzeit einer Wanderung ohne Pausen.

Sorgfaltspflicht

Der Veranstalter hat die Sorgfaltspflicht, nur geeignete und ausgebildete Tourenführer und Trainer einzusetzen. Deren Eignung ist ein wichtiger Punkt: Sie brauchen eine einschlägige aktuelle Ausbildung oder bei Wanderungen im Flachland zumindest umfassende Erfahrung. Je gefährlicher eine Tour, desto eher ist eine Ausbildung erforderlich. Maßgebend ist hier das sogenannte Jamtal-Urteil des Oberlandesgerichts München. Demnach kann ein Teilnehmer erwarten, dass der Tourenführer durch Ausbildung, Erfahrung und Gebietskenntnis ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten kann. Er muss zum Beispiel die Ausrüstung vor Ort prüfen, Gefahren einschätzen und bei einer unmittelbaren Gefährdung die Tour abbrechen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Veranstalter Tourenführer mit einer Entscheidungsstrategie ausstattet, welche die gerade genannten Punkte bindend vorschreibt. Ebenso muss dem Tourenführer vorgeschrieben werden, die allgemeinen Sicherheitsstandards zum Verhalten in bestimmten Gefahrensituationen einzuhalten. Diese werden auch bei sportlichen Aus- und Fortbildungen des DAV oder der Naturfreunde Deutschlands geschult. Beide Vereine erkennen gegenseitig ihre Ausbildungen an, und bilden nach den Rahmenrichtlinien des DOSB (Deutschen Olympischen Sportbundes) aus. Bergführer sind die einzigen Tourenführer, die sich einer mehrjährigen Ausbildung unterziehen müssen, und die Teilnehmer in unmittelbar absturzgefährdeten Gelände führen dürfen. Alle anderen Tourenführer müssen vor ihrer Tour sicherstellen, dass das Gelände nicht unmittelbar absturzgefährdet ist.

Risikomanagement

Tourenführer sind für die höchstmögliche Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich. Gleichzeitig ist das Risikomanagement auch eine Gemeinschaftsaufgabe. Teilnehmer müssen deshalb von den Tourenführern zu eigenverantwortlichem Handeln geschult werden. Dazu gehört auch die Fähigkeit der Teilnehmer, sich konditionelle oder technische Überforderung einzugestehen.