Schluss mit Mobbing! So wehren Sie sich erfolgreich

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1. Was ist Mobbing?

Schluss mit Mobbing!
Mobbing, so wehren Sie sich erfolgreich.

Mobbing ist ein aus dem englischen Wort mob (der Pöbel) abgeleiteter Begriff, wonach einzelne Personen in einer sozialen Gruppe ausgegrenzt, schikaniert und terrorisiert werden. Im Gegensatz zu normalen Auseinandersetzungen und Streit, ist Mobbing seelische Gewalt, die die Würde des Opfers angreift. Mobbing richtet sich gegen das Selbstwertgefühl des Betroffenen mit dem Ziel, ihn in seiner Position zu schwächen. Es bezeichnet einen Prozess der systematischen Ausgrenzung und Erniedrigung, der von einer oder mehreren Personen systematisch und vorsätzlich betrieben wird.

Die Autorin Maire-France Hirigoyens definiert Mobbing als Machtspiel, mit dem der Mobber seine vermeintliche Überlegenheit ausspielt und alle Mittel einsetzt, um Macht über sein Opfer zu bekommen und eigene Defizite zu verschleiern. Dem Mobber geht es darum, den Gemobbten zu destabilisieren, ihn an sich selbst und anderen zweifeln zu lassen oder ihn zu vernichten, ohne dass die Umgebung eingreift. Laut Maire-France Hirigoyens sähen Mobber in dem Gemobbten von vornherein einen Rivalen, den es zu vernichten gelte.

Die Autorin enttarnt Mobber als Menschen, denen es Vergnügen bereite, den „wunden Punkt“ ihres Opfers bloßzulegen, um danach seine Identität zu beschädigen und zu zerstören. Sich gegen Mobbing zu wehren, ist für die meisten Betroffenen schwierig, da Mobbing oft sehr subtil erfolgt. Der Nachweis ist schwer, und darüber hinaus ist Mobbing ein kollektives Phänomen. Der Mobber betreibt Populismus und sucht Sympathisanten.

Auf keinen Fall sollten Sie aufgeben. Sie sollten sich auf jeden Fall zur Wehr setzen, weil das stark ist! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen Mobbing zu wehren. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! In jedem Fall müssen Sie aktiv werden und gegen das Mobbing vorgehen.

2. Hilfe gegen Mobbing – Überblick behalten, handeln!

Schnell aktiv werden:

  1. Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch! Es kann ein wichtiges Beweismittel sein und hilft Ihnen den Überblick zu behalten.

2. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf

3. Seelische Unterstützung finden Sie bei einem Therapeuten

4. Vertrauen Sie sich jemandem an, dem Sie vertrauen.

5. Reichen Sie Beschwerde ein und zeigen Sie den Täter an. Mobbing ist keine Straftat. Jedoch können Straftaten wie bspw. Diebstahl, Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung u.a. in Zusammenhang mit Mobbing auftreten.

6. Bei Mobbing am Arbeitsplatz finden Sie Hilfe bei Ihrem Betriebsrat, Personalrat oder Ihrer Gewerkschaft!

7. Haben Sie Probleme mit öffentlichen Behörden, können Sie bspw. eine Petition einreichen und sich beschweren beim:

8. Schnelle telefonische Hilfe finden Sie bundesweit unter:

  • www.nummergegenkummer.de
  • In dringenden Notfällen rufen Sie die Feuerwehr unter: 112
    • Dringende Notfälle sind auch schwere Angstzustände, Panikattacken oder Selbstmordgedanken. Ihre Krankenkasse kommt für die Kosten des Krankentransports auf. Machen Sie sich also keine Sorgen sich schnelle professionelle Hilfe zu suchen.

So vermeiden Sie Fehler:

  • Verharmlosen Sie die Angriffe nicht. Nehmen Sie die Angriffe ernst!
  • Warten Sie nicht ab. Leiten Sie schnellstmöglich Schritte ein, das Mobbing zu unterbinden und zeigen Sie Stärke!
  • Suchen Sie die Schuld nicht nur bei sich selbst. Analysieren Sie die Situation: Was löst der andere in Ihnen aus, wann haben Sie so etwas schon einmal erlebt, woran erinnert Sie das Erlebte? Welche Motive hat der Angreifer? Was will der Angreifer erreichen? Welche Schwächen hat der Angreifer?
Mobbing, so wehren Sie sich erfolgreich

3. Welche Ursachen hat Mobbing?

Über die Ursachen von Mobbing sind Irrtümer weit verbreitet – vor allem solche Irrtümer, die dem vom Mobbing Betroffenen den letzten Rest von Selbstsicherheit und Vertrauen in die eigene Person nehmen. Vor Allem Täter versuchen Ihre Opfer zu verunsichern.

Allgemein wird angenommen, dass vom Mobbing betroffene Menschen eine eher schwache Persönlichkeit, Unterwürfigkeit und Ängstlichkeit sowie Konfliktscheu aufweisen. Oft wird Betroffenen auch glaubhaft gemacht sie seien überempfindlich oder verwirrt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass starke Persönlichkeiten seltener zu Mobbing-Opfern werden. Ebenfalls sind Männer und Frauen gleichermaßen von Mobbing betroffen. Eine weitere Ursache des Mobbings ist zwar in wissenschaftlichen Kreisen bekannt, den von Mobbing betroffenen Personen jedoch weitgehend nicht bewusst:

Mobbing ist eine Folge von Konkurrenzdenken in allen Gesellschaftsschichten. Der Täter versucht meist die eigene Unsicherheit zu verbergen. Den Gemobbten empfinden die Täter häufig als Gefahr. Zudem haben Täter in der Regel ein krankhaft übersteigertes Minderwertigkeitsgefühl gegenüber dem Opfer. Neid ist auch ein sehr häufiger Grund für Mobbing. Im folgenden soll auf Mobbing am Arbeitsplatz eingegangen werden. Auch hier ist in Mobbing-Fällen häufig zu beobachten, dass eigene Fehler der Täter – durch Mobbing – versucht werden zu verschleiern. Sind Sie im Privaten, im Verein o.ä. betroffen, können Sie gerne weiterlesen, da Hilfestellungen für Betroffene aus denen für Arbeitnehmer abgeleitet werden können.

Mobbing, so wehren Sie sich erfolgreich

4. Mobbing am Arbeitsplatz – Schaden für Opfer und Unternehmen

Die Fakten:
  • Schätzungsweise 1,8 Millionen Erwerbstätige sind in Deutschland von Mobbing betroffen.
  • Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 15 bis 25 Milliarden Euro geschätzt.
  • In mindestens 50% der Fälle ist der oder die Vorgesetzte verantwortlich oder beteiligt.

Mobbing ist eine Folge der zunehmenden Konkurrenz innerhalb des Wirtschaftslebens. Konkurrenz besteht nicht nur auf Unternehmensebene, sondern auch innerhalb der Unternehmen. Mitarbeiter konkurrieren um Aufstiegschancen und bei geplanten oder auch nur befürchtetem Arbeitsplatzabbau.

In dieser Konkurrenzsituation kommt es eher zu Mobbing als in Zeiten einer entspannten Wirtschaftslage. Mitunter ist Mobbing ein Druckmittel des Arbeitgebers, um Arbeitnehmer zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Mobbing-Situationen entstehen daher in vielen Fällen zeitgleich mit einer Veränderung des Machtgefüges innerhalb eines Unternehmens. Eine weitere Ursache von Mobbing am Arbeitsplatz kann Neid sein. Wird ein Arbeitnehmer von einer Hierarchiestufe auf die nächste befördert, so wird dies nicht immer die uneingeschränkte Anerkennung im Kollegenkreis finden. Manche sind auf den Beförderten schlicht neidisch. Das allein wäre noch kein Problem. Jedoch kann der Neid in einer solchen Situation in Mobbing umschlagen.

Eine Ursache von Mobbing kann auch in der Überforderung oder Unsicherheit eines Vorgesetzten liegen. Manche überforderte Vorgesetzte neigen dazu, von der eigenen Unfähigkeit abzulenken, indem andere zu „Sündenböcken“ gemacht werden.

Jeder gemobbte Arbeitnehmer ist versucht, die Ursache des Mobbings bei sich selbst zu suchen. Zwar ist eine selbstkritische Betrachtung des eigenen Verhaltens grundsätzlich richtig, sie darf jedoch nicht dazu führen, dass der Gemobbte die Schuld an der Mobbing-Situation sich allein gibt. Dies ist eine typische Mobbing-Falle. Manchmal allerdings ist sich ein Arbeitnehmer gar nicht bewusst, dass er seinen Kollegen oder Vorgesetzten eine potenzielle Angriffsfläche bietet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn private Probleme des Gemobbten zu Nachlässigkeit während der Arbeit führen.

Analysieren Sie Ihre Situation

Wenn Sie nun etwas gegen eine unerträgliche Situation am Arbeitsplatz unternehmen möchten, so gehen Sie am besten schrittweise vor:

Schritt 1:

Werden Sie sich zunächst darüber klar, ob die Anfeindungen am Arbeitsplatz wirklich Mobbing sind. Die Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten sind fließend. Die Arbeitswelt hält für den Arbeitnehmer nicht nur Angenehmes bereit. Auch unangenehme Konfliktsituationen, wie bspw. Kritik, muss er meistern können, ohne, dass einem Kollegen oder Chef der Vorwurf des Mobbings gemacht werden kann. Streit und Missverständnisse gibt es immer wieder und müssen gelöst werden. Manchmal nehmen solche Situationen jedoch überhand und der Arbeitnehmer gerät in eine Mobbing-Situation. Dann ist ein Gegensteuern erforderlich – je früher, desto besser. Wann aber ist der Zeitpunkt erreicht, zu dem aus erlaubten Verhaltensweisen Mobbing wird? Es ist es sehr wichtig, dass Sie sich professionellen Rat suchen. Vorsicht! Nicht jede Anlaufstelle ist geeignet und auch hier kann es Ihnen passieren, dass Sie nicht ernst genommen werden. In jedem Fall sollten Sie dann nicht aufgeben und die Situation akzeptieren, sondern weiter nach einer passenden Beratungsstelle oder einem/einer Berater/in suchen.

Schritt 2:

Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie sich in einer Mobbing-Situation befinden, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten verschaffen (siehe Was kann das Mobbing-Opfer tun?). Überlegen Sie, welche am besten zu Ihnen passt.

Schritt 3:

Sie müssen nun handeln. Es reicht nicht aus nur zu wissen, was Sie tun sollten – ergreifen Sie aktiv die Initiative! Falls Ihnen jedoch genau das schwer fällt, versuchen Sie, Ihre Passivität möglichst schnell zu überwinden. Sie haben sonst umso länger unter dem Mobbing zu leiden. Am besten wählen Sie unter den in diesem Beitrag aufgeführten Handlungsmöglichkeiten zunächst diejenige aus, die keinen unmittelbaren Kontakt mit dem Mobber erfordert. Sie können z.B. eine Beschwerde beim Betriebsrat einlegen.

Was können Sie gegen das Mobbing unternehmen?

Jede Mobbing-Situation ist individuell. Deshalb gibt es kein Patentrezept, um eine Konfliktsituation zu lösen. Es ist nicht einfach Mobbing zu beenden. Der informierte Arbeitnehmer wird jedoch schneller und einfacher sein Ziel erreichen, als Jemand, der nichts über seine Rechte weiß.

Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch

Die erste Reaktion auf Mobbing muss immer das schriftliche Festhalten von der genauen Situation, Datum, Uhrzeit!, Ort und beteiligten Personen sein. Je genauer der Wortlaut wiedergegeben werden kann, desto besser. Das Mobbing-Tagebuch ist extrem wichtig.

Ohne eine solche geordnete Zusammenstellung der Mobbing-Attacken können Sie rechtlich kaum etwas gegen das Mobbing unternehmen. Seien Sie bitte sehr sorgfältig bei der Erstellung Ihres Mobbing-Tagebuchs. Ihre Aufzeichnungen dienen dazu, Beweise zu sichern und einen eventuellen Gerichtsprozess vorzubereiten. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht ist das Führen eines Mobbing-Tagebuchs wichtig. Es hilft Ihnen, die Mobbing-Situation zu analysieren. Es leistet bei Gesprächen, in denen es um die Lösung ihres Problems geht, wertvolle Hilfe. Wenn Sie eine Beratungsstelle aufsuchen, hilft Ihr Tagebuch auch Ihrem Berater die Situation schnell zu analysieren. Durch das Mobbing-Tagebuch erhalten Sie einen umfassenden Einblick in den Sachverhalt.

Auch, wenn Sie schon seit längerem unter Mobbing leiden, sollten Sie jetzt mit dem Führen eines Mobbing-Tagebuchs beginnen. Halten Sie zu Beginn die bisherigen Situationen fest. Tragen Sie auch ein, wie Ihre Kollegen und Vorgesetzten heißen und welche Aufgaben sie haben. Falls Sie diskriminierende oder beleidigende E-Mails erhalten, sollten Sie diese nicht löschen, auch, wenn dies bisher Ihre erste Reaktion war. Speichern Sie alle eventuell relevanten E-Mails ab. Egal wie banal Ihnen der Inhalt erscheinen mag. Notieren Sie in Ihrem Mobbing-Tagebuch auch Ihre gesundheitlichen Beschwerden.

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und Ihren Arbeitgeber

Die Mobbing-Situation löst sich nicht von allein. Sie müssen frühzeitig handeln. Wenn das Mobbing nicht gerade von Ihrem Vorgesetzten ausgeht, sollten Sie ihn so bald wie möglich informieren. Unterrichten Sie Ihren Chef nicht rechtzeitig, kann sich dieser später darauf berufen, dass er Gegenmaßnahmen hätte ergreifen können, wenn sich der Konflikt noch im Anfangsstadium befunden hätte. Er wird Ihnen vielleicht vorwerfen, dass die Situation bereits derart verfahren ist, dass eine Lösung kaum vorstellbar ist. Vielleicht wird Ihnen in diesem Fall sogar nahegelegt, das Unternehmen zu verlassen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihr Vorgesetzter Ihnen einen Teil der Schuld an der Mobbing-Situation zuschiebt. Wenn das Mobbing von Ihrem Vorgesetzten ausgeht, sollten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Lassen Sie nicht locker! Legen Sie nach! Setzen Sie jeden Hebel in Bewegung, auch, wenn Sie inzwischen evtl. schon gekündigt wurden!

Der Inhalt einer Besprechung mit dem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber ist für Sie vertraulich. Besprechen Sie sich nicht mit Kollegen.

Beschweren Sie sich beim Betriebsrat

Existiert in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, so sind Sie berechtigt, sich gem. § 84 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn Sie sich vom Arbeitgeber oder von einem Kollegen benachteiligt oder beeinträchtigt fühlen.

Suchen Sie eine Beratungsstelle auf

Es gibt zahlreiche Mobbing-Beratungsstellen, an die sich ein Betroffener Arbeitnehmer wenden kann. Diese sind meist als Verein organisiert oder an eine Gewerkschaft angebunden. Passen Sie auf, dass die Konflikte auf Arbeit nicht Ihr Privatleben dominieren. Oft hilft es sich einem Experten anzuvertrauen. Die richtige Beratungsstelle haben Sie gefunden, wenn Sie ein gutes Gefühl haben. Versuchen Sie mit den Beratern Lösungen zu erarbeiten. Vielleicht möchten Sie mit den Beratern klären, ob es sich bei den Angriffen überhaupt um Mobbing handelt. Im Zusammenhang mit seelischer Gewalt treten viele Fragen auf. Eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen Klarheit und Ihre Souveränität zurückzugewinnen. Am besten ist es, wenn Sie sich dazu entschließen, den Mobbing-Verlauf aktiv mitzugestalten. Ein solcher Entschluss löst das Problem am ehesten. Die Beratungsstelle sollte kostenlos sein. Achtung vor kostspieligen Beratungsangeboten.

Lassen Sie sich von Kollegen helfen

In den meisten Mobbing-Fällen ändert sich das Verhältnis des Betroffenen zu seinen Kollegen. Manche ziehen sich zurück und vermeiden den Kontakt zum Betroffenen. Andere hingegen ändern ihr Verhalten und zeigen dem Betroffenen gegenüber eine bisher unbekannte Abneigung. Eher selten gibt es couragierte Kollegen, die sich auf die Seite des Betroffenen schlagen und ihn unterstützen. Mobbing ist ansteckend. Der mehr oder weniger schnelle Rückzug der Kollegen ist eine typische Begleiterscheinung des Mobbings. Oft schlagen sich andere Gruppenmitglieder auf die Seite des Täters, aus Angst selbst gemobbt zu werden.

Was kann ein unbeteiligter Kollege tun?

Verunsicherte Kollegen müssen dem Mobbing nicht tatenlos zusehen. Sie haben mehrere Handlungsmöglichkeiten, die jedoch Mut erfordern. Auf jeden Fall sollte das Mobbing nicht durch Schweigen gedeckt werden. Ein Gespräch mit anderen Kollegen kann hier weiterhelfen. Wie empfinden andere Kollegen die Situation? Man kann andere Kollegen fragen: „Wie siehst du das?“Hat jemand eine Idee, wie man die Situation verbessern kann? Kollegen können den Mobber direkt auf sein Verhalten ansprechen und ihn oder sie bitten, das feindliche Verhalten zu beenden. Finden sich zu einem solchen Gespräch mehrere Kollegen zusammen, so ist die Aussicht auf Erfolg hoch.

Geben Sie nicht auf – Seien Sie stark!

Von dem Versuch, die Situation auszuhalten, wird dringend abgeraten. Sie können Mobbing nicht aussitzen. Je früher Sie reagieren, desto besser. Wehren Sie sich nicht gegen die Schikanen, wird das Mobbing sehr wahrscheinlich nicht aufhören. Zeigen Sie sich verletzlich und gehen Sie offen auf die Angreifer zu. Suchen Sie die Aussprache!

Welche Folgen kann Mobbing am Arbeitsplatz für den Betroffenen haben?

Oft geht ein von Mobbing betroffener Arbeitnehmer erst dann gegen die Anfeindungen am Arbeitsplatz vor, wenn er die gesundheitlichen Folgen zu spüren bekommt. Dann kann sich die Situation bereits festgefahren haben. Mobbing-Handlungen wirken sich schon in einem sehr frühen Stadium aus. Die Psyche des Opfers wird geschwächt.

Untersuchungen haben gezeigt, dass dieser Effekt von den Mobbing Betreibenden oft Ziel des Handelns ist. Deshalb können sich auch starke Persönlichkeiten nicht davor schützen, Opfer von Mobbing zu werden. Je länger die Mobbing-Situation dauert, desto schwieriger wird die Situation des Opfers. Das ist auch ein Grund dafür, dass sich bereits verfestigte Mobbing-Situationen nur schwer lösen lassen.

Mobbing – die gesundheitlichen Folgen

Mobbing hat früher oder später immer die Erkrankung des Betroffenen zur Folge. Bevor sich jedoch eine Krankheit entwickelt, ist der Gemobbte über längere Zeit hinweg besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Er kann der Situation der systematischen Ausgrenzung nicht aus dem Weg gehen: Als Arbeitnehmer ist er verpflichtet, sich an seinem Arbeitsplatz aufzuhalten. Es entwickelt sich ein Gefühl der Hilflosigkeit.

Zudem stellt sich eine dauerhafte Anspannung ein, da die Mobbing-Handlungen unangekündigt erfolgen. Der Betroffene wird unkonzentriert und verliert seine Routine. Durch diese Unsicherheit entstehen Fehler, die dem Gemobbten sodann vorgeworfen werden. Der Arbeitnehmer gerät also in einen Teufelskreis: Er wird unsicher und Fehler häufen sich. Dadurch beginnt er an seinen Fähigkeiten zu zweifeln. Diese Zweifel und Unsicherheit bleiben dem oder den Mobbenden nicht verborgen, sodass sich nun die Angriffsfläche vergrößert.

Spätestens in dieser Phase beginnt sich auch das Privatleben des Gemobbten zu verändern. Der Kontakt zur Familie und zu Freunden und Bekannten wird von den Problemen am Arbeitsplatz überschattet. Nicht selten verliert der von Mobbing betroffene Freunde und Paarbeziehungen zerbrechen. Bevor dies geschieht, muss etwas gegen das Mobbing unternommen werden.

Mobbing wird vom Betroffenen als eine abwärts führende Spirale empfunden. Je länger Gegenmaßnahmen hinausgeschoben werden, desto schwerer fällt es, diese Maßnahmen zu ergreifen. Meist erkrankt der von Mobbing Betroffene bereits nach kurzer Zeit. Die durch Mobbing verursachte seelische Gewalt führt zu Stressreaktionen im Körper.

Erkrankungen, die durch Mobbing entstehen können:
  • Kopfschmerzen
  • Migräne
  • Bluthochdruck
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Herzinfarkt, Herzrasen/-schmerzen
  • Schlafstörungen
  • Schwindel
  • Muskelverspannungen
  • Rückenschmerzen
  • Zusammenbrüche
  • Suizidversuche/-gedanken
  • Depressionen, Angststörungen, Phobien

Manchmal bessern sich die Symptome am Wochenende oder im Urlaub und sind ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Erkrankung mit der Mobbing-Situation zusammenhängt. Halten Sie die körperlichen und psychischen Symptome in ihrem Mobbing-Tagebuch fest! Sie sollten auch mit Ihrem Arzt über die Mobbing-Situation sprechen.

Folgen im Privatleben

Mobbing hat nicht nur gesundheitliche Folgen. Auch das Privatleben des Opfers ist häufig durch die Mobbing-Attacken betroffen. Das Mobbing nimmt in den Gedanken des Betroffenen einen großen Platz ein und lässt dem Opfer keine Ruhe. Dadurch wird das Mobbing dominierendes Thema mit Familie, Freunden und dem Partner. Da es sich bei Mobbing um seelische Gewalt handelt, belastet dies meist auch Angehörige des Opfers. Diese Belastung mag zunächst für den Betroffenen nicht sichtbar sein, da er die Aussprache braucht.

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie sich schnell professionelle Hilfe bei einer Beratungsstelle und einem Therapeuten suchen. Sie können sich auch eine Mobbing-Selbsthilfegruppe suchen und sich mit anderen Betroffenen austauschen. In größeren Städten werden Sie sicherlich einen organisierten Zusammenschluss von Betroffenen finden. Eine Gewerkschaft kann Ihnen hier weiterhelfen eine passende Selbsthilfegruppe und Lösungen zu finden.

Sorgen Sie dafür, dass Sie sich entspannen können, indem Sie aktiv gegen das Mobbing vorgehen, bspw. durch eine Beschwerde oder Anzeige. Sie müssen das Mobbing melden. So gewinnen Sie wieder an Energie, Vertrauen, und Zuversicht. Sie können wieder die schönen Dinge des Lebens genießen. Treiben Sie Sport und gehen Sie viel an die frische Luft. Selbst Spaziergänge bei schlechtem Wetter hellen nachgewiesenermaßen die Stimmung auf. Atmen Sie durch!

Mobbing, so wehren Sie sich erfolgreich

Folgen im Arbeitsleben

Angst vor Kündigung

Gemobbte Arbeitnehmer erhalten weit häufiger eine Kündigung als Arbeitnehmer, die nicht von Mobbing betroffen sind. Kündigungsabsichten sind häufig die Ursache von Mobbing. Manchmal wird auch versucht den Arbeitnehmer durch Mobbing zur Eigenkündigung zu bewegen. Deshalb wird sich ein von Mobbing betroffener Arbeitnehmer wahrscheinlich mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen.

Ein Plan B muss her. Schieben Sie das nicht vor sich her. Wenn erst eine Kündigung ausgesprochen ist, sind Sie emotional zu aufgewühlt, um noch wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen. Zudem nehmen Sie sich den Druck, wenn Sie wissen, wie Sie bei einer Kündigung vorgehen wollen. Dazu stehen Ihnen einige rechtliche Mittel zur Verfügung. Lesen Sie dazu mehr unter Je mehr Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Folgen des Mobbings wissen, umso eher können Sie sich dagegen wehren. Im folgenden stellen wir, die im Zusammenhang mit Mobbing relevanten, Kündigungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber vor.

Die Verdachtskündigung

Gemobbten Arbeitnehmern wird immer wieder mit der Begründung gekündigt, es bestehe der Verdacht, er habe eine strafbare Handlung begangen. Eine Verdachtskündigung kommt auch dann infrage, wenn der Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer mit der Begründung dieser werde verdächtigt, einen Diebstahl begangen zu haben. Dadurch sei das Vertrauen des Arbeitgebers in diesen Arbeitnehmer erschüttert.

Eine Verdachtskündigung kann nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden. Es müssen objektive Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer Straftat oder einer schweren Verletzung des Arbeitsvertrags begründen. Der Arbeitgeber hat selbstverständlich alle Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts zu unternehmen. Hierzu gehört auch die Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers.

Ohne Anhörung des verdächtigten Arbeitnehmers, ist eine Verdachtskündigung unwirksam. Dem Arbeitnehmer steht auf sein verlangen das Recht zu, bei seiner Anhörung zur arbeitgeberseitig beabsichtigten Verdachtskündigung einen  Rechtsanwalt seiner Wahl beizuziehen. Teilen Sie deshalb dem Arbeitgeber schriftlich mit, dass Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchten.

Kündigung wegen Minderleistung

Die Kündigung wegen Minderleistung ist ein häufiger Kündigungsgrund. Auch hier sind von Mobbing betroffene Arbeitnehmer stärker von einer Kündigung wegen Minderleistung bedroht, als Arbeitnehmer, die keinen Schikanen ausgesetzt sind. Eine Kündigung wegen Minderleistung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber der Auffassung ist, dass der Arbeitnehmer nicht so gut arbeitet, wie er könnte. Dies kann die Geschwindigkeit der Arbeit, die Fehlerfreiheit oder ein sonstiger Aspekt der Leistungspflicht betreffen.

Eine Kündigung wegen Minderleistung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn die Leistung weit hinter der vergleichbarer Arbeitnehmer liegt. Es ist folglich nicht zulässig, denjenigen Arbeitnehmer wegen Minderleistung zu kündigen, dessen Arbeitsergebnisse die schlechtesten aller vergleichbaren Mitarbeiter sind, da auch die schlechtesten Arbeitsergebnisse objektiv ausreichend sein können.

Mobbing hat immer zur Folge, dass der betroffene unsicher wird. Selbst psychisch stabile Arbeitnehmer können auf Dauer einer Mobbing-Situation nicht standhalten. Der von Mobbing betroffene muss jederzeit mit einer spöttischen Bemerkung oder einer überzogenen Kritik an seiner Arbeit rechnen. Ein Kennzeichen von Mobbing ist gerade eine Situation zu schaffen, in der der Betroffene permanent angespannt und unkonzentriert ist. Weil jederzeit ein Angriff befürchtet wird, kann sich der Betroffene nicht mehr vollständig auf seine Arbeit konzentrieren.

Es können sich verhäuft Fehler einschleichen. Da es dem Betroffenen nicht verborgen bleibt, dass er nun mehr Fehler im Vergleich zu früher macht, verstärkt sich seine Unsicherheit. Fehler können im Arbeitsverhältnis Konsequenzen haben. Ehe der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Minderleistung kündigen kann, hat er jedoch einiges zu beachten:

Abmahnung: Ein Arbeitsverhältnis kann nicht bereits dann gekündigt werden, wenn einem Arbeitnehmer ein kleiner Fehler unterläuft. Kein Mensch kann ständig fehlerfrei arbeiten. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer aufzufordern, künftig keine Fehler mehr zu machen. Diese Aufforderung zu fehlerfreier Arbeit nennt man Abmahnung. Vor Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitgeber eine Abmahnung zu erteilen, in der genau festgestellt wird, welches Fehlverhalten dem Arbeitnehmer vorgeworfen wird und wie sich der Arbeitgeber das zukünftige Verhalten vorstellt.

Die Abmahnung muss zudem deutlich machen, dass bei weiteren Fehlern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Diese arbeitsrechtliche Konsequenz kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Wird ein Arbeitnehmer wegen eines Fehlers wirksam abgemahnt, so kann ihm bereits beim nächsten Fehler gekündigt werden. Es ist nicht korrekt, dass eine Kündigung erst nach drei Abmahnungen ausgesprochen werden kann. Wird einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, so kann ihm auch dann gekündigt werden, wenn er einen gleichartigen Verstoß begeht.

Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer wegen unpünktlichen Erscheinens am Arbeitsplatz abgemahnt wird, so kann ihm gekündigt werden, wenn er den Arbeitsplatz am Abend vor Ende der Arbeitszeit verlässt. Ihm kann jedoch nicht gekündigt werden, wenn er einen anderen Fehler, bspw. beim Ausführen seiner Tätigkeit macht. Also beispielsweise eine falsche Bestellung aufgibt.

Eine Abmahnung ist ohne Schriftform wirksam und kann mündlich ausgesprochen werden. Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch über einen Fehler oder einen Verstoß gebeten werden, sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll über den Inhalt des Gesprächs schriftlich festhalten. Am besten machen Sie sich bereits während des Gesprächs Notizen. Zudem ist es gut, wenn Ihr vorgesetzter das Gespräch zusammenfasst und Ihnen in schriftlicher Form zur Verfügung stellt.

Erhält ein Arbeitnehmer eine Abmahnung mit ungenauen Angaben, so ist diese unwirksam.

Ein Beispiel: Erteilt ein Arbeitgeber eine Abmahnung, in der dem Arbeitnehmer vorgeworfen wird, er arbeite zu langsam, ist diese Abmahnung unwirksam. Das angeblich vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers ist nicht konkret bezeichnet. Der Arbeitgeber hätte in der Abmahnung einen konkreten Vorfall, mit Zeitangabe, Zeitvorgabe für die zu erledigende Arbeit sowie wie die tatsächliche Dauer zur Erledigung der Aufgabe, beschreiben müssen.

Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen schreiben und zu den Personalakten geben. Er kann auch eine Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte fordern und dies gerichtlich durchsetzen.

Kündigung wegen Krankheit

Mobbing belastet die Psyche der Betroffenen. Wer an seinem Arbeitsplatz ständig mit Mobbing-Attacken zu rechnen hat, verliert schnell seine psychische Stabilität. Dies betrifft auch psychisch gefestigte Persönlichkeiten, an denen Mobbing auf Dauer nicht spurlos vorbeigehen wird. Mobbing hat deshalb fast immer eine Erkrankung des Betroffenen zur Folge. Zwar versuchen viele Opfer, ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu ignorieren und zu verheimlichen, und gehen trotzdem zur Arbeit.

Dies verschlimmert den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen jedoch noch weiter. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, zu dem sich die gesundheitlichen Folgen des Mobbings nicht mehr verstecken lassen – der Betroffene wird arbeitsunfähig. Sobald der Betroffene wieder zur Arbeit erscheint, geht das Mobbing in den meisten Fällen weiter. Die nächste Erkrankung lässt dann nicht lange auf sich warten. Es beginnt ein Kreislauf aus Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsfähigkeit. Da Arbeitsunfähigkeit ein personenbezogener Kündigungsgrund sein kann, sollten Sie wissen, welche Rechte Sie im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit und Krankheit haben.

Eine krankheitsbedingte Kündigung kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres aussprechen. Er muss viele formelle und inhaltliche Voraussetzungen beachten:

Jede kankheitsbedingte Kündigung kann nur dann rechtmäßig sein, wenn sich der Arbeitgeber vor Ausspruch darum bemüht hat, eine Kündigung zu vermeiden. Dazu gehört, dass er versucht, den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. Diese Versetzung muss er allerdings nur dann veranlassen, wenn damit die Erwartung verbunden werden kann, dass der Arbeitnehmer wieder Arbeitsfähig wird. Da in Mobbing-Fällen die Krankheit des Arbeitnehmers aus den durch das Mobbing verursachten Belastungen resultiert, ist eine räumliche Trennung der am Mobbing Beteiligten sinnvoll und kann dazu beitragen, dass der Gemobbte wieder gesund wird.

Notieren Sie den Zeitpunkt und Ihre gesundheitlichen Beschwerden in Ihrem Mobbing-Tagebuch!

Eine krankheitsbedingte Kündigung darf der Arbeitnehmer nur dann aussprechen, wenn er zu Recht vermuten kann, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft arbeitsunfähig sein wird. Diese Prognose muss bestimmten Regeln folgen. Hierzu gehört, dass sich der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer darüber erkundigen muss, ob mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. Ist eine Erkrankung ausgeheilt, kann deswegen nicht mehr gekündigt werden.

Für den Arbeitgeber ist es nicht einfach, sich Klarheit über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Ein Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber nicht über die Art seiner Erkrankung informieren. In Mobbing-Fällen kann es ratsam sein, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass das Mobbing die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist. Nur wenn der Arbeitgeber weiß, dass die Ursache der Arbeitsunfähigkeit Mobbing ist, kann er Gegenmaßnahmen ergreifen. Wird nun dem Mobbing ein Ende gesetzt, kann sich auch die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers verbessern.

Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit, dass Mobbing ursächlich für seine Arbeitsunfähigkeit ist, so darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Arbeitgeber muss versuchen das Mobbing zu beenden. Reden Sie daher mit Ihrem Arzt von Beginn an über die Mobbing-Situation und Ihre Beschwerden. So kann Ihr behandelnder Arzt Ihre Symptome in einem Attest bestätigen. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber trotzdem kündigen, können Sie, zusammen mit Ihrem Mobbing-Tagebuch, vor Gericht nachweisen, dass Ihre Symptome in zeitlichem Zusammenhang mit den Mobbing-Situationen auf Arbeit stehen.

Bilder: David Mark, United States

Weiterführende Literatur:

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/mobbing-am-arbeitsplatz

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